Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sie haben einen neuen Arbeitsplatz gefunden oder möchten Ihrem Arbeitgeber einfach nur verlassen? Dann müssen Sie als Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Gleiches gilt auch für den Arbeitgeber. Auch er muss sich bei einer Kündigung an die gesetzliche Kündigungsfrist halten.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gleich, beide müssen eigene Kündigungsfristen einhalten. Das gilt allerdings nicht, wenn eine außerordentliche, also fristlose, Kündigung ausgesprochen wird. In diesem Fall ist die Kündigung tatsächlich fristlos möglich, allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen. 

  • Die Kündigungsfrist beginnt immer am 15. oder dem Ende eines Kalendermonats.

  • Die anschließende Kündigungsfrist, also die Zeit, während der das Arbeitsverhältnis noch besteht, beträgt laut Gesetz genau 28 Tage.

  • Kündigt man also zum Monatsende, ist der 28. des Folgemonats der letzte offizielle Arbeitstag.

Ausnahme

Eine Ausnahme gilt während der ProbezeitWährend der ersten sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis darf man als Arbeitnehmer zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen. Die Kündigung ist also nicht zu zwei Terminen pro Monat möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall auch nur 2 statt 4 Wochen.

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn der Arbeitsvertrag eine Gleichstellungsklausel enthält. Die Gleichstellungsklausel besagt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich der gesetzlichen Kündigungsfrist gleichgestellt sind. Angewandt wird hier die Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen des Arbeitgebers auch für den Arbeitnehmer gelten. Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit müsste in diesem Fall auch der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 7 Monaten einhalten. Besondere Regelungen gibt es auch bzgl. der Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst. Hier hängt diese ebenfalls von der Beschäftigungszeit. Beamte sind teilweise „nahezu unkündbar“.

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber

  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber sind etwas komplexer, jedoch trotzdem recht einfach zu durchschauen. 

  • Grundlegend richtet sich die Dauer der Kündigungsfrist nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

  • Je länger man in einem Betrieb gearbeitet hat, desto länger ist auch die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers.

Empfehlung

Wer als Arbeitnehmer oder Angestellter finanziell von seiner Arbeitskraft abhänging ist, sollte die absichern. Stiftung Warentest und andere Verbrauchermagazine raten daher dringend zu einer private Berufsunfähigkeitsversicherung. Mehr zum Thema finden Sie auf unserem Fachportal zum Thema Berufsunfähigkeit.

Während der Probezeit, also den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen und ist nicht an feste Termine gebunden. Nach der Probezeit gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber:

Was bedeutet die Dauer des Arbeitsverhältnisses für die gesetzliche Kündigungsfrist?

  • 7 Monate bis 2 Jahre = 4 Wochen

  • 2 Jahre = 1 Monat

  • 5 Jahre = 2 Monate

  • 8 Jahre = 3 Monate

  • 10 Jahre = 4 Monate

  • 12 Jahre = 5 Monate

  • 15 Jahre = 6 Monate

  • 20 Jahre = 7 Monate

Alle diese Kündigungsfristen beginnen zum Ende des Kalendermonats. Einzige Ausnahme ist die Kündigung im Zeitraum von 7 Monate bis 2 Jahre, denn dort kann die Kündigung auch zum 15. des Kalendermonats vollzogen werden. Für den Arbeitnehmer gelten diese Kündigungsfristen nicht. Auch nach zwanzigjähriger Beschäftigung kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist beenden.

Außerordentliche bzw. fristlose Kündigung

Wichtiger Hinweis: Der Grund für eine fristlose Kündigung darf nicht länger als zwei Wochen in der Vergangenheit liegen. Eine fristlose Kündigung ist nur rechtmäßig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Sachverhalts ausgesprochen wird. Es gilt er Zeitpunkt, ab dem ein Verantwortlicher von dem Sachverhalt erfährt. Wann genau er sich ereignet hat, ist dagegen nicht relevant. Sollten Sie dagegen vorgehen wollen, raten wir Ihnen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichende Kündigungsfristen

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Kündigungsfristen, die von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen. Das ist in einem gewissen Rahmen auch völlig in Ordnung und rechtlich zulässig.

Sonderfälle für Arbeitnehmer

Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer können variieren, sofern besonders andere Fristen in einem Tarifvertrag vereinbart worden ist. Des Weiteren gelten anderen Fristen bei kurzfristigen Verhältnissen bis zu drei Monaten. Ein Ausnahme sind Kündigungsfristen in Probezeit. Für Minijobber gelten die gleichen Kündigungsfristen. Hier gelten daher keine Sonderfallregelungen.

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