Kündigungsfristen der Krankenkasse

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse steht im Grunde jedem Krankenversicherten zu. Mit zwei Schreiben ist ein solcher Wechsel schnell erledigt. Dabei beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Unter bestimmten Umständen können Sie auch außerordentlich kündigen. Wie das geht und worauf Sie bei privater und gesetzlicher Krankenkasse achten müssen, beschreiben wir Ihnen hier.

Immer mehr Menschen denken über einen Wechsel der Krankenversicherung, da sich bei den Gesetzlichen die Leistung trotz gleicher Beiträge unterscheiden und die private Krankenversicherung sich zunehmend als Alternative anbietet. Bei einer privaten Krankenversicherung erhält der Beitragszahler deutlich bessere Leistungen und spart eine Menge Geld ggü. einer gesetzlichen Krankenkasse.

Welche Fristen sind bei einem Wechsel der Krankenversicherung zu beachten?

  • Grundsätzlich können Sie Ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.

  • Die Kündingung erfolgt für gewöhnlich zum Ende des Kalendermonats.

  • Hat man eine neue Krankenversicherung abgeschlossen, ist ein erneuter Wechsel erst nach 18 Monaten möglich.

  • Eine Ausnahme sind spezielle Wahltarife die beim Eintritt in die Krankenversicherung abgeschlossen wurden, hier beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist Krankenversicherung 36 Monate.

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, der sicherste Weg ist ein Einschreiben.

Krankenkasse Kündigungsfrist

Sonderkündigungsfristen

Gab es früher die Option nach einer Beitragserhöhung die Krankenversicherung zu wechseln, so fällt diese nun weg da seit dem 01.01.2009 alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitrag erheben müssen. Einzige Ausnahme bilden Zusatzbeiträge oder eine weitere Erhöhung derer, diese erlaube eine vorzeitige Kündigung der Krankenkasse ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Wenn dagegen lediglich Zusatzleistungen gekürzt oder gestrichen werden, ist der Versicherte nicht berechtigt außerordentlich zu kündigen.

Kündigungsfrist bei privater Krankenversicherung

An welche gesetzliche Kündigungsfrist muss ich mich beim Auszug aus meiner Wohnung halten? Welche Fristen müssen bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages eingehalten werden? Die Krankenversicherungsbeiträge steigen wieder, wie kann ich die Krankenversicherung wechseln und wann muss ich kündigen?

Möchten Sie Ihre private Krankenversicherung kündigen haben Sie die Möglichkeit zu einer neuen privaten Krankenversicherung zu wechseln, die mehr Leistungen und/oder niedrigere Beiträge verlangt oder Sie möchten die private Krankenversicherung dauerhaft verlassen und wechseln zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

Ein Wechsel von einer PKV in eine andere Private hat in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, vorausgesetzt Ihr Vertrag sieht nichts anderes vor. Der Wechsel sollte jedoch gut überlegt werden, da dadurch mögliche Altersrückstellungen verloren gehen können.

Wer sich für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, der kann dies nur unter bestimmten Voraussetzungen tun. Zurück von Privaten in die Gesetzliche ist grundsätzlich ab einem Alter von 55 Jahren kaum möglich!

Welche Ausnahmen gibt es für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ist ein privat Versicherter arbeitslos wird er entgegen herrschender Meinung nicht automatisch gesetzlich pflichtversichert. Ein Wechsel private in gesetzliche Krankenkasse findet in den meisten Fällen nicht statt. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt teilweise die Kosten für Beiträge der PKV, jedoch nur zum bestimmten Satz, der sich an den Beiträge der gesetzlichen orientiert. Mehr zum Thema Krankenkasse finden Sie auch auf krankenkassenvergleich.com

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