Mietvertrag: Kündigungsfrist

Sowohl für Mieter als auch für Vermieter gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Dabei ist es unerheblich aus welchen Gründen ein Mietvertrag gekündigt wird. Ob der Mieter eine bessere Wohnung gefunden hat oder aufgrund eines Wechsels des Arbeitsplatzes zwingend umziehen muss ist für den Vermieter unerheblich, er hat kein Recht die Kündigungsfrist über die gesetzliche Kündigungsfrist hinaus zu verlängern.

Ähnlich verhält es sich bei der gesetzlichen Kündigungsfrist für Vermieter. Auch Vermieter müssen sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbart wurde. Sowohl Mieter als auch Vermieter können einen Mietvertrag unter bestimmten Umständen aber auch ohne Bindung an die gesetzliche Kündigungsfrist kündigen, in einigen Fällen sind beide Parteien auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

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Im Nachfolgenden erfahren Sie alles, was Sie über die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Mietverträgen wissen müssen. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie Ihren Mietvertrag ordentlich kündigen und wie Sie sich gegen eine nicht fristgerechte Kündigung wehren können.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate

  • Laut aktuellem Mietrecht beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter drei Monate. Sollte in einem Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden sein, ist diese Vertragsklausel unwirksam.

  • Die Frist gilt allerdings nur für unbefristete Mietverträge, nicht für andere Mietverträge wie im Falle von befristeter Vermietung oder Untervermietung.

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist seitens des Vermieters erhöht sich mit der Zeit. 

  • Bei einer Mietdauer ab 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate.

  • Besteht der Mietvertrag schon länger als ab 8 Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

  • Alte Mietverträge (vor 2001) haben eine 12-monatige Kündigungsfrist, die vom Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung greift auch heute noch. Für den Mieter gilt eine solche Regelung nicht mehr.

Mietvertrag Kündigungsfrist

Info

Wurde im Mietvertrag eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist festgelegt, ist diese Klausel gültig, da sie für den Mieter vorteilhaft ist. Eine kürzere Kündigungsfrist ist nur für den Mieter bindend. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis, muss er sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten.

Das dient dem Schutz des Mieters. Einerseits kann er durch eine kürzere Kündigungsfrist flexibler auf notwendige Veränderungen der Wohnsituation reagieren, wenn er bspw. wegen eines neuen Arbeitsplatzes oder gesundheitlicher Probleme umziehen muss. Auf der anderen Seite hat er nach Erhalt der Kündigung durch den Vermieter ausreichend Zeit, sich eine neue Bleibe zu suchen.

Karenzzeit: Kündigungsfrist richtig berechnen und einhalten

Die Kündigung eines Mietvertrags erfolgt stets zu Monatsende. Ausschlaggebend ist der Tag, an dem der Vermieter die Kündigung des Mieters in Schriftform erhält. Damit man auch am Monatsende noch fristgerecht kündigen kann, gibt es eine Karenzzeit von drei Werktagen, um die Zeit vom Abschicken bis zur Zustellung der Kündigung auf dem Postweg Rechnung zu tragen.

Eine Kündigung muss also spätestens am dritten Werktag des Folgemonats zugestellt werden. Da auch am Samstag Briefe zugestellt werden, zählt der Samstag als Werktag.

Beispiel

Ein Mieter möchte im April seine Wohnung kündigen und schickt seine Kündigung am 15. April an seinen Vermieter. Dieser erhält sie am 17. April. Somit beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist am 30. April. Drei Monate Später endet der Mietvertrag. Folgerichtig wäre die Wohnung zum 31. Juli gekündigt und stünde einem neuen Mieter ab dem 1. August zur Verfügung.

Gleiches gilt, wenn der Vermieter die Kündigung erst am 4. Mai erhält. Da der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist, ist der 4. Mai der dritte Werktag im Monat nach April. Die Kündigung kann auch noch am 5. Mai zugestellt werden, sollte einer drei Tage nach dem 1. Mai ein Sonntag sein. Ist das nicht der Fall, ist die Kündigung nicht fristgerecht. Dadurch wird sie aber nicht ungültig, sondern tritt erst Ende Mai in Kraft. Die Kündigung erfolgt in diesem Fall zum 31. August.

Sonderkündigungsrecht für Mieter: Kürzere Kündigungsfrist geltend machen

Die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist muss in manchen Fällen nicht eingehalten werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Der Vermieter kann den Mieter in diesem Fall nicht dazu verpflichten, die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.

  • Die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist muss in manchen Fällen nicht eingehalten werden.

  • Das ist zum Beispiel der Fall, wenn im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

  • Der Vermieter kann den Mieter in diesem Fall nicht dazu verpflichten, die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.

Vorsicht

Einer der größten Rechtsirrtümer im Mietrecht ist, dass die Kündigungsfrist verkürzt wird, wenn man dem Vermieter einen Nachmieter präsentiert. Viele Vermieter lassen sich darauf ein, doch ein Rechtsanspruch auf eine verkürzte Kündigungsfrist gibt es nicht. Es steht dem Vermieter frei, den vorgeschlagenen Nachmieter abzulehnen und auf der dreimonatigen Kündigungsfrist zu bestehen.

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