Kündigungsfristen bei Automobilclubs

So einfach es ist, eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub abzuschließen, so knifflig kann es werden, den Vertrag wieder zu kündigen. Natürlich ist die Kündigung problemlos möglich, allerdings haben die Clubs die dafür erforderlichen Bedingungen teilweise so gut in den Tiefen ihrer Vertragswerke und Website-Texte verborgen, dass es ein gewisses Maß an Suchaufwand und Tüftelei erfordert. 

Sie können den Vorgang aber vereinfachen: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Kündigung einer Mitgliedschaft bei einem Automobilclub sind eindeutig, so dass Sie sich mit der Beachtung einiger grundsätzlichen Richtlinien immer auf der sicheren Seite befinden, unabhängig davon, aus welchem Club Sie ausscheiden möchten. Lesen Sie hier, worauf es bei einer Kündigung ankommt.

Welche Fragen sollten Sie sich vor der Minijob-Kündigung stellen?

Zu Beginn sollten Sie sich diese Frage stellen:

  • Ist es wirklich sinnvoll, die Mitgliedschaft jetzt zu kündigen? Die Antwort darauf hängt mit dem Anlass zusammen, der Sie zur Kündigung bewogen hat.

  • Haben Sie sich über eine einzelne Fehlleistung derart geärgert, dass Sie Ihrem Club für immer den Rücken kehren wollen? In diesem Fall sollten Sie nochmals darüber nachdenken.

  • Wie waren Ihre Erfahrungen mit dem Club abgesehen von dem aktuellen Ärgernis?

  • Wäre es vielleicht sinnvoll, ihm noch eine zweite Chance einzuräumen? Das können letztendlich nur Sie entscheiden.

Andererseits kann es durchaus Sinn machen, in regelmäßigen Abständen – vielleicht einmal jährlich – über einen Wechsel nachzudenken. Das sollte allerdings nicht impulsiv erfolgen, sondern eine nüchterne Bestandsaufnahme zur Folge haben.

  • Wie steht es mit den Kosten für Mitgliedsbeitrag und andere Leistungen im Vergleich zu anderen Clubs?

  • Wie ist das Leistungsspektrum?

  • Wie effektiv sind die Pannendienste und anderen Serviceleistungen?

Fristen und Laufzeiten bei Automobilclubs beachten

Der erste Parameter für Ihre Kündigung ist die Kündigungsfrist bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Wenn Sie die Kündigung nicht rechtzeitig vor Beginn dieser Frist formgerecht einreichen, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit. Bei so gut wie allen deutschen Automobilclubs – von ADAC und AvD über Mobil in Deutschland, ACE und JimDrive bis hin zu ACV und und BAVC beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Auch die Kündigungsfrist beträgt bei allen Clubs einheitlich drei Monate. Trifft die Kündigung also später ein, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Im Zeitalter des Smartphones lohnt es sich daher unbedingt, etwa vier Monate vor dem Datum des Laufzeitendes einen jährlich wiederkehrenden Termin einzutragen, der Sie an die Möglichkeit erinnert, Ihre Mitgliedschaft zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen.

Ausnahmen der Kündigungsfristen bei Automobilclubs

Achten Sie auf Ihre individuelle Vertragslaufzeit! Zwar beträgt die Regellaufzeit ein Jahr, allerdings nur für normal abgeschlossene Mitgliedschaften. Entstammt Ihre Mitgliedschaft einer Aktion zu besonderen Konditionen, könnte durchaus auch eine mehrjährige Mitgliedschaft vereinbart worden sein. In diesem Fall ist es besonders wichtig, die Kündigungsfristen zu beachten, denn sonst könnte sich der Vertrag auch um zwei oder drei Jahre verlängern.

Automobilclub Musterkündigung: formgerecht kündigen

Ihre Kündigung muss formgerecht und für Sie nachweisbar erfolgen. Die Form zu wahren ist einfach – es genügt ein Brief mit einem Text wie diesem:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mitgliedsvertrag Nr. [Mitgliedsnummer] beim [Automobilclub] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte übersenden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes.

Mit freundlichen Grüßen

Tipps für die sichere Kündigung beim Automobilclub

Das Kündigungsschreiben sollten Sie per Einschreiben verschicken, um den Nachweise der fristgemäßen Kündigung führen zu können. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie die Versandart Einschreiben/Rückschein wählen. In diesem Fall erhalten Sie eine Postkarte mit der unterzeichneten Empfangsbestätigung zurück. Es empfiehlt sich nicht, Kündigungen per E-Mail zu verschicken, da dieser Versandweg nicht in jedem Fall als Zustellnachweis gültig ist.

  • Das Kündigungsschreiben sollten Sie per Einschreiben verschicken, um den Nachweise der fristgemäßen Kündigung führen zu können. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie die Versandart Einschreiben/Rückschein wählen. In diesem Fall erhalten Sie eine Postkarte mit der unterzeichneten Empfangsbestätigung zurück. Es empfiehlt sich nicht, Kündigungen per E-Mail zu verschicken, da dieser Versandweg nicht in jedem Fall als Zustellnachweis gültig ist.

  • Das Kündigungsschreiben muss Ihre eigenhändige Unterschrift tragen.

  • Sie müssen bei einer fristgemäßen Kündigung keine Begründung angeben.

Sollte ich Kündigungsdienste nutzen?

Alternativ gibt es eine Reihe von Kündigungsdiensten im Internet, die fertig formulierte Kündigungstexte mit Ihrem Absender und direkt an den gewünschten Club adressiert liefern. 

Doch hier ist Vorsicht geboten – es gibt eine Reihe schwarzer Schafe, die den Service mit der unerwünschten Installation von Browsererweiterungen verbinden, deren eigentliche Tätigkeit im Dunkeln liegt. Einer der führenden und als seriös eingestuften Anbieter ist aboalarm.de.

Nach Eintrag der eigenen Adresse und des Namens des gewünschten Automobilclubs liefert er ein fertig formuliertes Schreiben, dass man auch als PDF-Datei herunterladen kann. Dieser Service ist kostenlos. aboalarm.de bietet darüber hinaus eine Kündigungsgarantie, wenn der Versand über die Website oder die mobile App erfolgt. Dieser Service ist mit Kosten zwischen 2,99 und 4,99 Euro verbunden.

Außerordentliche Kündigung

Für eine Kündigung außerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein solches Sonderkündigungsrecht liegt vor, wenn der Automobilclub seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Das kann beispielsweise ein unzureichend arbeitender Pannendienst sein, oder das Ausbleiben zugesagter Leistungen. Die außerordentliche Kündigung ist also möglich, wenn die Fortführung des Vertrags für das Mitglied nicht zumutbar ist.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Krankheit, Umzug ins Ausland oder der Verkauf des Fahrzeugs ein Sonderkündigungsrecht auslösen. In solchen Fällen ist allerdings nur die reguläre, fristgemäße Kündigung möglich.

Die Frage des Kündigungsrechts durch den Automobilclub ist nicht allgemeingültig zu beantworten. Das hängt im Wesentlichen von der Vertragsart und den vereinbarten Vertragsbedingungen ab. Informationen zum Kündigungsrecht des Clubs sind entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Satzung oder direkt im Vertragstext zu finden.

Der Automobilclub hat allerdings die Möglichkeit, einen Vertrag neu zu gestalten. Das kann mit der Reduzierung der ursprünglich angebotenen Leistungen verbunden sein. Dieses Recht hat der Automobilclub, wenn er als gemeinnütziger Verein eingetragen ist, was bei den meisten Clubs der Fall ist. Die Gemeinnützigkeit definiert den Verein als Solidargemeinschaft, und in dieser Funktion ist er verpflichtet, Leistungen gerecht auf seine Mitglieder zu verteilen.

Wenn das nur durch Reduzierung des Leistungsspektrums erreichbar ist, darf der Automobilclub so handeln. Allerdings lässt sich aus einem solchen Vorgang unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht für die Mitglieder ableiten.

Fazit zur Kündigungsfrist beim Automobilclub

Die Kündigung der Mitgliedschaft in einem Automobilclub ist problemlos möglich. Hier haben wir für Sie daher nochmal eine Zusammenfassung:

  • Bei der regulären Kündigung müssen Sie vor allem auf die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen achten. 

  • Die Kündigung muss Ihre Unterschrift tragen und sollte per Einschreiben verschickt werden. 

  • Kündigungsportale im Internet bieten nach eigenen Angaben eine kostenpflichtige Kündigungsgarantie. 

  • Außerordentliche Kündigungen sind meist nur nach nachweisbaren Vertragsverletzungen des Automobilclubs zulässig. 

  • Die Frage des Kündigungsrechts durch den Automobilclub ist von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt.

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