Kündigungsfristen beim Internet- und Telefonanbieter

Unklarheiten bei der Kündigungsfrist vom DSL- und Telefonanbieter halten viele Verbraucher von einem Wechsel ihres Dienstleisters ab. Denn auf dem Markt herrschen unterschiedliche Bestimmungen: Die Kündigungsfrist bei der Telekom sieht anders aus als bei 1&1. Dabei sind die Klagen über schlechte Netzqualität beim Telefonieren oder geringe Surfgeschwindigkeit alles andere als selten. Dazu kommt, dass die Preise für Internet und Telefon heute geringer sind als noch vor 10 Jahren.

Neue Verträge sind daher deutlich preiswerter als alte. Und wer ab und an wechselt, kann monatlich bis zu 25 Prozent sparen. Doch dabei sind selbstverständlich die Kündigungsfristen der DSL- und Telefonanbieter einzuhalten. Ansonsten zahlt der Verbraucher manchmal sogar noch mehr als vorher. Das Team von gesetzliche-kuendigungsfrist.info nimmt die Kündigungsfristen der wichtigsten DSL- und Telefonandienstleister unter die Lupe verrät Ihnen, wo die häufigsten Stolperfallen bei der Kündigung lauern.

Telekom hat kürzere Kündigungsfrist für DSL und Telefon als 1&1

An welche gesetzliche Kündigungsfrist muss ich mich beim Auszug aus meiner Wohnung halten? Welche Fristen müssen bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages eingehalten werden? Die Krankenversicherungsbeiträge steigen wieder, wie kann ich die Krankenversicherung wechseln und wann muss ich kündigen?

Die Verträge der DSL- und Telefonanbieter verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch. Es sei denn, der Verbraucher steigt vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Kontrakt aus. Entscheidend ist hierbei das Eingangsdatum der Kündigung, die am besten per Einschreiben mit der Post verschickt werden sollte. So hat der Kunde einen Nachweis, dass seine Kündigung fristgerecht entgegengenommen wurde. Ein Musterschreiben, das alle Formalitäten der Kündigung enthält, gibt es hier.

Internet, Telefon - Die Kündigungfrist
  • Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen von DSL und Telefon variieren von Anbieter zu Anbieter ebenso wie die Mindestlaufzeiten. 

  • Bei der Telekom läuft ein Kontrakt wahlweise für mindestens 12 oder 24 Monate und verlängert sich anschließend automatisch um ein weiteres Jahr. Kunden können noch bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. 

  • Damit hat der Marktführer Telekom eine kürzere Kündigungsfrist als 1&1. Hier muss die Kündigung mindestens drei Monate im Voraus erfolgen. Dafür bietet 1&1 ebenso wie Versatel, Netcologne, O2 und Congstar kurze Verträge über einen geringen Zeitraum von einem Monat an, der sich ohne Einspruch automatisch um einen weiteren Monat verlängert. Doch auch hier müssen Kunden bei 1&1 drei Monate im Voraus kündigen. 

  • O2 hat eine vierwöchige Kündigungsfrist für DSL- und Telefon festgelegt.

  • Congstar ist mit einer Frist von zwei Wochen sogar noch flexibler.

Telefonanbieter Kündigungsfristen

Telefonanbieter Kündigungsfrist
1&1 3 Monate
Telekom 1 Monat
Vodafone 3 Monate
o2 3 Monate oder 4 Wochen
Tele2 2 Monate
Versatel 3 Monate
Congstar 3 Monate oder 2 Wochen
EWE 1 Monat
Osnatel 1 Monat
SWB 1 Monat
Netcologne 3 Monate oder 4 Wochen
NetAachen 3 Monate oder 4 Wochen
M-Net 3 Monate oder 6 Wochen

Die Auflistung ist jedoch ohne Gewähr und Anspruch auf Aktualität. Daher sollten Verbraucher die aktuell geltende Kündigungsfrist ihres DSL- und Telefon-Anbieters selbst noch einmal genau überprüfen, ehe sie aus Ihrem Kontrakt aussteigen möchten.

Tipp: Um sich schnell und unkompliziert einen Überblick über die aktuellen DSL Tarife zu verschaffen, können Sie im Internet einen kostenloses DSL Vergleich nutzen.

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Sonderkündigung bei DSL und Telefon kaum möglich

Eine Sonderkündigung beim Telefonanbieter mitsamt DSL ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Im Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein Sonderkündigungsrecht für Verträge mit langer Laufzeit festgehalten. Dieses besondere Recht trifft dann zu, wenn eine Abwägung der Interessen ergibt, dass es für Kunden unzumutbar wäre, im Vertrag zu bleiben. Diese sehr vage Definiton wurde früher sehr streng auslegt, seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes aus dem Mai 2012 sind die Rechte der Verbraucher jedoch gestärkt. Dennoch ist ein problemloser Ausstieg aus dem Vertrag weiter nur in den seltensten Fällen möglich.

Im Grunde gibt es drei Gründe bei denen dem Internetanbieter außerordentlich gekündigt werden kann:

  • AGB-Änderung

  • Leistung nicht erbracht

  • Wegen Umzug

Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben ist auch ein Kündigungsrecht bei Änderungen der Allgemeinen Gechäftsbedingungen, etwa bei einer Preiserhöhung. Der Kunde kann seine Zustimmung in diesem Fall verweigern und den Vertrag kündigen.

Nicht gesetzlich vorgeschrieben ist ein Kündigungsrecht bei einem Umzug ins Ausland, einer Privatinsolvenz oder dem Tod des Kunden. Doch in diesen Fällen gewähren viele DSL- und Telefonanbieter aus Kulanz eine Kündigung, ohne eine Frist einzuhalten zu müssen. Generell fällt es den meisten Verbrauchern schwer einzuschätzen, ob sie einen Anspruch auf eine Sonderkündigung haben. Im Einzelfall hilft daher eine professionelle Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt am Besten weiter.

Tipp: Kündigungsfristen von DSL und Telefon einhalten und Stolperfallen vermeiden

Die Kündigungsfristen von DSL und Telefonanbietern sind auf den ersten Blick einfach. Doch in vielen Fällen greifen entscheidende Besonderheiten, die zu einem teuren Missverständnis führen können. Die Verbraucherzentrale Niedersachen hat sechs typische Stolperfallen zusammengefasst, in die Kunden bei der Kündigung von DSL und Telefon häufig tappen.

Beispiele für Kündigungen des Telefonanbieters

Leitung darf nicht länger als einen Tag „tot“ sein

Wer die Kündigungsfrist seines DSL- und Telefonanbieters eingehalten hat, sollte anschließend beim Wechsel auch seine Rechte im Detail kennen. Denn auch hier hat das Telekommunikationsgesetz die Position des Verbrauchers gestärkt. Der DSL- und Telefonanschluss darf höchstens einen Tag brachliegen. Andernfalls kann der Kunde seinen alten Anbieter dazu auffordern, die Leitung vorübergehend weiter zu betreiben. Weigert sich das Unternehmen, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur möglich.

Besten DSL Anbieter finden

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