Werkstudent Kündigungsfrist: Das müssen Sie beachten

Neben dem Studium arbeiten viele Studenten, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder ein paar Erfahrungen zu sammeln. Zwar unterliegt diese Beschäftigungsform einigen Einschränkungen, doch wie bei einem Angestellten ist auch die Kündigungsfrist für Werkstudenten gesetzlich geregelt. Allerdings kann besonders bei befristeten Arbeitsverträgen die Kündigungsfrist für Werkstudenten abweichen.

Werden im Arbeitsvertrag keine besonderen Angaben zur Kündigungsfrist gemacht, gelten die im BGB vereinbarten Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss jedoch in der Regel mehr beachten, vor allem wenn es um eine längere Anstellung geht. Als Werkstudent ist es deshalb besonders wichtig, die vom Gesetzgeber definierten Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Laut § 622 BGB haben beide Parteien bei einer ordentlichen Kündigung die gesetzliche Frist von vier Wochen zu berücksichtigen. Dabei kann die Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende eines Monats gezählt werden.

  • Sollte im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart sein, muss die Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. Zudem müssen keine Gründe zur Kündigung genannt werden.

  • Hat sich eine längere Befristung ergeben, passen sich die Fristen laut 622 BGB bei einer Kündigung von der Seite des Arbeitgebers automatisch an.

  • Ab einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist ein Monat zum Ende eines Kalendermonats. Bei fünf Jahren Beschäftigung erhöht sich die Frist auf zwei Monate.

  • Sobald schweres Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt, kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Darunter fallen zum Beispiel Diebstahl oder gewalttätige Vergehen.

Bei einer schriftlichen Kündigung gilt nicht der Poststempel. Entscheidend ist das Datum, an dem die Kündigung bei dem Arbeitgeber vorliegt.

Werkstudent Kündigungsfrist einhalten

Die meisten Jobs für Werkstudenten sind absehbar. Befristete Verträge werden erstellt, sodass der Vertrag bei Erreichung der Frist einfach ausläuft. Doch wenn im Arbeitsvertrag keine Angaben zur Dauer der Beschäftigung oder zur Kündigungsfrist festgehalten wurden, müssen Sie die gesetzlichen Fristen einhalten.

Dementsprechend beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Die Frist gilt für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Eine Kündigung muss immer schriftlich zum 15. oder zum Ende des Monats erfolgen.

Wenn die Kündigung beispielsweise am 15. Februar dem Arbeitgeber vorliegt, dann endet das Arbeitsverhältnis zum 15. März. Sollte die Kündigung allerdings erst am 16. Februar eingereicht werden, würde der Vertrag erst Ende März enden. Werkstudenten sollten die Kündigungsfristen, die vom Gesetzgeber definiert wurden, kennen.

Das Arbeitsrecht unterscheidet nämlich zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.

Eine ordentliche Kündigungsfrist gilt für Werkstudenten, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. In der Regel gilt also eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Im Normalfall gilt diese Regelung auch für den Arbeitgeber. Für besonders kurzfristige Kündigungen gibt es allerdings auch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu erstellen.

Allerdings müssen beide Seiten einverstanden sein und mit einem schriftlichen Vertrag bestätigen, dass sie das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden werden.

Kündigungsfrist Werkstudent: Diese Ausnahmen gibt es

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die gesetzliche Kündigungsfrist nicht gilt. Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, gilt für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Zudem kann es sein, dass der Arbeitnehmer sich nicht in einer Probezeit befindet und die Kündigungsfrist trotzdem nicht vier Wochen beträgt.

Steht in einem Arbeitsvertrag eine andere Regelung, müssen Sie sich an diese besondere Kündigungsfrist halten, denn der Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben. Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Vertrag setzen, sollten Sie die Kündigungsfristen für Werkstudenten ganz genau kontrollieren.

Kündigungsfrist als Werkstudenten: Alles über die fristlose Kündigung

Bei den Kündigungsfristen für Werkstudenten gibt es allerdings auch Ausnahmen, in denen der Vertrag sofort und ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist aufgelöst werden kann. Das gilt ebenso für beide Seiten. Für die außerordentliche Kündigung muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen.

Gründe, aus denen der Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann, sind zum Beispiel sexuelle Belästigung, diskriminierende Angriffe, Tätlichkeiten oder Beleidigungen, Diebstahl, mutwillige Beschädigung oder eine andauernde Arbeitsverweigerung. Hinzukommen Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschrift, welche die Sicherheit des Arbeitnehmers verletzen können und wiederholt verspätete Zahlungen aufseiten des Arbeitgebers. Wenn Sie einen Grund sehen, Ihren Job fristlos zu kündigen, müssen Sie direkt handeln.

Eine fristlose Kündigung ist nur zwei Wochen, nachdem sich der Kündigungsgrund ereignet oder nachdem der Arbeitgeber davon erfahren hat, gültig. Sie können keine fristlose Kündigung einreichen, wenn die Tat mehr als zwei Wochen zurückliegt.

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