Telekom Kündigungsfrist: Darauf kommt es an
Sie sind Kunde bei der Telekom, jedoch vollkommen unzufrieden mit Ihrem Vertrag? So können Sie aus dem Vertrag austreten und Ihre Telekom Kündigungsfrist korrekt einhalten. Wenn Sie den Anbieter wechseln wollen oder einen anderen Vertrag abschließen wollen, sollten Sie neben der Telekom Kündigungsfrist der Vertragslaufzeit auch beachten, dass in einigen Situationen auch eine außerordentliche Kündigung möglich ist.
Da die Telekom unterschiedliche Tarife mit verschiedenen Konditionen anbietet, können die Telekom Kündigungsfristen voneinander abweichen. Je nach Vertrag gibt es unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Während Sie Verträge ohne Laufzeiten spätestens eine Woche vor Monatsende kündigen können, müssen Sie bei anderen Verträgen, die eine Laufzeit von 24 Monaten haben, spätestens drei Monate vor dem Vertragsende kündigen.
Verträge ohne Laufzeiten müssen spätestens eine Woche vor Monatsende gekündigt werden.
Verträge, die eine mindestens 24-monatige Laufzeit haben, müssen Sie drei Monate vor Vertragsende kündigen.
Die Telekom Kündigungsfristen finden Sie im Kundencenter unter den Vertragsdetails oder auf Ihrer Rechnung sowie dem abgeschlossenen Vertrag.
Sollte Ihr Vertrag noch keine 14 Tage alt sein, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Sie können also online oder am Telefon abgeschlossene Verträge schriftlich ohne Angabe von Gründen sofort widerrufen.
Ein Sonderkündigungsrecht greift im Falle eines Umzugs, wenn die Leistungen am neuen Wohnort nicht oder nur in geringer Form ausgeführt werden können.
Eine außerordentliche Vertragskündigung liegt vor, wenn die Telekom innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungsänderungen vornimmt oder die Preise erhöht.
Telekom Kündigungsfrist: Die richtige Kündigungsfrist
Da die Telekom unterschiedliche Tarife mit variierenden Konditionen anbietet, sind auch die Telekom Kündigungsfristen von Vertrag zu Vertrag anders. Die einzelnen Vertragsoptionen unterscheiden sich in den zugrunde liegenden Mindestvertragslaufzeiten und den Kündigungsfristen. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, welche Option Sie bei Vertragsabschluss gewählt haben, können Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen.
Sollten Sie sich für einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit entschieden haben, können Sie diesen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Monatsende kündigen. Haben Sie einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von drei, zwölf oder sogar 24 Monaten abgeschlossen, können Sie diesen mit einer Frist von einem oder drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Sollten Sie diese Frist verpassen, verlängert sich der Vertrag automatisch.
In der Regel verlängert sich der Vertrag mit dreimonatiger Mindestlaufzeit um einen und alle anderen Verträge um zwölf weitere Monate. Um die genaue Kündigungsfrist für die Telekom zu bestimmen, sollten Sie vorsichtshalber einen Blick in Ihren gültigen Vertrag werfen. Natürlich können Sie auch direkt bei dem Anbieter über die Kunden-Hotline Ihre genauen Vertragsdetails einholen.
Um Informationen zu Ihrem Vertrag zu bekommen, benötigen Sie lediglich Ihre Vertrags- oder Kundennummer.
Kündigungsfrist Werkstudent: Auf diese Form kommt es an
In den AGB der Telekom können Sie nachlesen, dass eine schriftliche Kündigung vorausgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung ganz einfach per E-Mail oder Brief einreichen können. Damit Sie sicher sein können, dass die Kündigung auch rechtens ist, sollten Sie sie per Einschreiben mit Rückschein einschicken.
In diesem Fall erhalten Sie nämlich einen Nachweis darüber, dass die Kündigung erfolgreich bei der Telekom angekommen ist. Bei einer Kündigung per E-Mail können Sie allerdings nie sicher sein, dass sie wirklich angekommen ist. Geben Sie bei jeder Kündigung die Vertragsnummer an, damit die Mitarbeiter der Telekom die Kündigung direkt zuordnen können.
Kündigungsfrist als Werkstudenten: Widerrufen oder außerordentlich kündigen
Nicht immer muss die Telekom Kündigungsfrist eingehalten werden. Sollte Ihr Vertrag nämlich noch keine 14 Tage alt sein, können Sie vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Online oder am Telefon abgeschlossene Verträge können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich gekündigt werden.
Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zudem kann der Anbieter Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren. Wenn auf Ihrer Seite ein Umzug geplant ist und die Leistungen nicht oder nur in sehr geringer Form ausgeführt werden können.
Auch bei einer Leistungsänderung oder einer Preiserhöhung innerhalb der Vertragslaufzeit liegt ein Grund für eine außerordentliche Vertragskündigung vor, dass die Telekom Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss. Nach Erhalt des Informationsschreibens der Telekom haben Sie sechs Wochen Zeit, Ihren Vertrag außerordentlichen zu kündigen.
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