AVR Caritas Kündigungsfrist: So kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag

Es gibt Arbeitsverträge, die im deutschen Caritasverband abgeschlossen werden. Diese Arbeitsverträge unterliegen besonderen Bestimmungen. Auch bezüglich der AVR Caritas Kündigungsfrist müssen Sie einige Dinge beachten.

Die besonderen Bedingungen können Sie übrigens auch in den Richtlinien von Arbeitsverträgen in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes nachlesen. Im Grunde werden die Inhalte des § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Verträge im deutschen Caritasverband als Grundlage verwendet. Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihren AVR-Arbeitsvertrag kündigen und welche AVR Caritas Kündigungsfrist gilt.

In der Regel wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung ist deutlich einfacher durchzuführen. Zudem wird im Vertrag zwischen der Abgabe und des Eingangs des Kündigungsschreibens und der rechtswirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterschieden.

Wenn eine Kündigung ausgesprochen werden soll, müssen Sie die AVR Caritas Kündigungsfristen einhalten. Im Allgemeinen bezeichnet die im Vertrag beschriebene AVR Caritas Kündigungsfrist die Zeit zwischen der Abgabe der Kündigung und der tatsächlichen Beendigung. Wenn Sie die AVR Caritas Kündigungsfrist nicht einhalten, wird die Kündigung unwirksam.

  • Als Arbeitnehmer der Caritas unterliegen Sie besonderen Pflichten. Wenn Sie diese nicht einhalten, kann es schon mal dazu führen, dass Sie fristlos gekündigt werden.

  • In der Regel ergeben sich die AVR Caritas Kündigungsfristen aus der Beschäftigungsdauer. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht auf eine ordentliche Kündigung.

  • Während im ersten Beschäftigungsjahr die AVR Caritas Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende beträgt, gilt aber einer Beschäftigungsdauer ab fünf Jahren eine Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals.

  • Ab einer Beschäftigungsdauer von mindestens fünfzehn Jahren gilt ein Arbeitnehmer als unkündbar. Allerdings bestätigen Ausnahmen auch hier die Regel.

  • Eine außerordentliche Kündigung ist nicht so einfach. Dafür werden wichtige Gründe und Tatsachen benötigt, die eine weitere Zusammenarbeit ausschließen. Bei einer außerordentlichen Kündigung sind keine AVR Caritas Kündigungsfristen zu berücksichtigen.

Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung können zum Beispiel Bruch des Vertrauensverhältnisses, Achtungsverletzung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, Vergehen gegen Sittengesetze, Verletzung der Staatsordnung oder weitere grobe Verletzungen der Dienstpflichten sein. Sollte solch ein Grund vorliegen, muss in den nächsten zwei Wochen eine Kündigung in schriftlicher Form erfolgen.

AVR Caritas Kündigungsfrist und Bedingungen

Die Dauer des Dienstverhältnisses beeinflusst die AVR Caritas Kündigungsfrist. Bei einer ordentlichen Kündigung muss also immer die zeitliche Ausdehnung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. Die Fristen, die sich aus der Beschäftigungsdauer ergeben, basieren auf die in AVR (AT) § 14 festgeschriebenen Richtlinien.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende einzuhalten. Die Frist erhöht sich bei einer Beschäftigungszeit von mindestens fünf Jahren auf drei Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres. Vier Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres beträgt die Frist, wenn ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens acht Jahren besteht.

Bei mindestens zehn Jahren erhöht sich die AVR Caritas Kündigungsfrist wieder, denn Sie beträgt dann fünf Monate zum Ende des Kalendervierteljahres. Sechs Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres ist die Kündigungsfrist bei einer Zugehörigkeit von mindestens zwölf Jahren. Nach einer Beschäftigungszeit von fünfzehn Jahren und mit Vollendung des vierzigsten Lebensjahres ist eine ordentliche Kündigung des Mitarbeiters ausgeschlossen.

Nicht immer ist eine ordentliche Kündigung nach einer Beschäftigungszeit von fünfzehn Jahren ausgeschlossen. Die Ausnahmen finden Sie in AVR § 15. In diesem Paragrafen wurden Sonderregelungen für unkündbare Mitarbeiter vereinbart.

AVR Caritas Kündigungsfrist: Außerordentliche Kündigung

Für eine außerordentliche Kündigung muss ein triftiger Grund vorliegen. Diese Regelung finden Sie in § 16 Abs. 1 Satz 1 AVR-Caritas. Falls ein solcher Grund vorliegt, muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden.

Zudem müssen für die Gründe belegbare Fakten oder bereits erteilte Mahnungen vorliegen. Da bei der außerordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, wird diese auch fristlose Kündigung genannt. Die Gründe für eine fristlose Kündigung können zum Beispiel der Bruch des Vertrauensverhältnisses, eine Achtungsverletzung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, ein Vergehen gegen Sittengesetze oder sonstige große Verletzungen der Dienstpflichten sein.

Liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, muss diese innerhalb von zwei Wochen nach der Verletzung erfolgen. Zudem muss die außerordentliche Kündigung immer schriftlich und mit einer entsprechenden Begründung unter Offenlegung der Tatsachen erfolgen.

AVR Caritas Kündigungsfrist: Rechtzeitige Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages im deutschen Caritasverband muss immer schriftlich erfolgen. Sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen, muss der Arbeitgeber zudem auch einen Grund angeben. Schicken Sie Ihre Kündigung direkt per Einschreiben weg, sodass Sie eine Bestätigung haben, wann genau Sie die Kündigung eingereicht haben.

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