Kündigungsfrist beim Minijob

Ein Minijob ist für viele Deutsche eine gute Möglichkeit, die Haushaltskasse aufzubessern oder etwas dazuzuverdienen, wenn Kinder betreut werden. Als geringfügige Beschäftigung trägt der Minijob seit dem 1. Januar 2013 die Bezeichnung 450 Euro-Job. Minijobber werden in Teilzeit eingestellt. Da stellt sich die Frage, wie es mit den Kündigungsfristen aussieht.

Der Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis

Der Minijob wird als reguläres Arbeitsverhältnis durch das deutsche Sozialversicherungsrecht geregelt. Unterschieden wird zwischen einer dauerhaften geringfügig entlohnten Beschäftigung sowie einem kurzfristigen Minijob, dessen Arbeitsverhältnis nur über einen bestimmten Zeitraum besteht. Es gelten jedoch einige versicherungsrechtliche und steuerliche Besonderheiten. Auch Minijobber sind verpflichtet, krankenversichert zu sein, was nicht durch den Arbeitgeber übernommen wird. Hier empfiehlt es sich, dass Sie unter Umständen in einer günstigere Krankenkasse zu wechseln.

Gibt es einen Kündigungsschutz beim Minijob?

Jeder Minijobber genießt denselben Kündigungsschutz wie ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer. Das betrifft den

  • allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KüSchG)

  • besonderen Kündigungsschutz unter dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie für Mitarbeiter mit Handicap nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Spricht ein Arbeitgeber einem Minijobber die Kündigung aus, ist diese nur rechtswirksam, wenn Sie sozial gerechtfertigt ist. Solche Gründe sind betriebliche Veränderungen wie eine Umstrukturierung oder Teilschließung des Unternehmens, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Ebenfalls zulässig sind Gründe, die im Verhalten oder der Person eines Minijobbers liegen, klassisches Beispiel wäre ein Diebstahl. Ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt oder liegt eine andere Rechtsunwirksamkeit vor, kann ein Minijobber binnen einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei einem Minijob?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer, die auch für Minijobber gelten, werden im § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Sie beträgt vier Wochen, wobei die Kündigung entweder zur Monatsmitte oder zum Monatsende erfolgt. Beachten Sie dabei, dass es nicht nach der Monatslänge, sondern um vier Wochen, beziehungsweise 28 Tagen geht. Besteht Ihr Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, ist eine Kündigung nur noch zum Monatsende möglich. Danach steigert sich die Kündigungsfrist in Abhängigkeit der Beschäftigungsjahre:

  • bis zu zwei Jahre: vier Wochen

  • ab zwei Jahren: ein Monat

  • ab fünf Jahren: zwei Monate

  • ab acht Jahren: drei Monate

  • ab zehn Jahren: vier Monate

  • ab zwölf Jahren: fünf Monate

  • ab 15 Jahren: sechs Monate

  • 20 Jahre und länger: sieben Monate

Haben Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist und möchten Ihren Minijob zum 30. April aufgeben, muss dem Arbeitgeber die Kündigung schriftlich bis zum 31. Januar vorliegen. Kündigen Sie zu spät, können Sie versuchen, Ihren Minijob durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag aufzugeben. Eventuell ist in Ihrem Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart sein. Arbeitgeber sind nicht an Kündigungsfristen gebunden. Hier gilt auch nach 20 Jahren Beschäftigung eine Frist von vier Wochen.

Einen Minijob fristlos kündigen

§ 622 und 626 des BGB legen fest, dass ein Minijob sowohl von Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber fristlos gekündigt werden kann, wenn Gründe vorliegen, die ein Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar machen.

Minijob in der Probezeit kündigen

In vielen Minijobs wird eine Probezeit vereinbart. In manchen Verträgen entfällt diese jedoch. Grundsätzlich darf eine Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern. Während der Probezeit können Sie ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden – auch am letzten Tag. Bei betrieblich bedingten Kündigungen müssen laut Gesetz zunächst die Mitarbeiter in Probezeit entlassen werden.

In der Probezeit kündigen

Kündigungsfristen bei einem zeitlich begrenzten Minijob

Ist Ihr Minijob befristet, läuft Ihr Vertrag automatisch zum vereinbarten Termin aus und Sie müssen keine Kündigungsfrist beachten. Ist nicht etwas anderes im Arbeitsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber Sie auch nicht vorzeitig kündigen. Viele Arbeitgeber befristen Minijobs, um den gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen. Für diese Praxis ist allerdings ein Sachgrund erforderlich, zum Beispiel:

  • der Minijobber wünscht die Befristung

  • im Unternehmen wird eine Vertretung benötigt

  • die zusätzliche Arbeitskraft ist nur für einen begrenzten Zeitraum notwendig

  • es erfolgt eine Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung

Ohne Sachgrund darf ein Minijobber eingestellt werden, wenn er in den letzten drei Jahren nicht in dem Unternehmen beschäftigt war. Diese Arbeitsverhältnisse dürfen maximal auf zwei Jahre befristet werden und können in diesem Zeitraum dreimal verlängert werden. Eine Befristung muss schriftlich im Vertrag aufgenommen sein.

Minijobs ohne Vertrag kündigen

Kein Vertrag ist auch ein Vertrag. Sofern keine andere Vereinbarung bewiesen werden kann, gelten für Sie auch bei mündlichen Anstellungsverhältnissen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Regelungen für die Probezeit. Wie es sich bei längeren Kündigungsfristen bei einem Minijob in einem Privathaushalt verhält, ist noch nicht endgültig entschieden. Bislang haben die Gerichte hierzu sehr unterschiedlich geurteilt.

Den Minijob richtig kündigen

Ihren Minijob müssen Sie schriftlich in Papierform kündigen. Nicht fehlen dürfen folgende Angaben:

  • Ihr Name und Ihre Adresse

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers

  • Datum

  • Betreffzeile „Kündigung des Arbeitsvertrages

  • Anrede

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  • Zeitpunkt der fristgemäßen Kündigung

  • Unterschrift

Tipp: Bitten Sie zu Ihrer Absicherung um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber sowie um ein Arbeitszeugnis – darauf haben Sie auch als Minijobber einen Anspruch.

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