Kündigungsfrist beim Minijob
Ein Minijob ist für viele Deutsche eine gute Möglichkeit, die Haushaltskasse aufzubessern oder etwas dazuzuverdienen, wenn Kinder betreut werden. Als geringfügige Beschäftigung trägt der Minijob seit dem 1. Januar 2013 die Bezeichnung 450 Euro-Job. Minijobber werden in Teilzeit eingestellt. Da stellt sich die Frage, wie es mit den Kündigungsfristen aussieht.
Der Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis
Der Minijob wird als reguläres Arbeitsverhältnis durch das deutsche Sozialversicherungsrecht geregelt. Unterschieden wird zwischen einer dauerhaften geringfügig entlohnten Beschäftigung sowie einem kurzfristigen Minijob, dessen Arbeitsverhältnis nur über einen bestimmten Zeitraum besteht. Es gelten jedoch einige versicherungsrechtliche und steuerliche Besonderheiten. Auch Minijobber sind verpflichtet, krankenversichert zu sein, was nicht durch den Arbeitgeber übernommen wird. Hier empfiehlt es sich, dass Sie unter Umständen in einer günstigere Krankenkasse zu wechseln.
Gibt es einen Kündigungsschutz beim Minijob?
Jeder Minijobber genießt denselben Kündigungsschutz wie ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer. Das betrifft den
allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KüSchG)
besonderen Kündigungsschutz unter dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie für Mitarbeiter mit Handicap nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Spricht ein Arbeitgeber einem Minijobber die Kündigung aus, ist diese nur rechtswirksam, wenn Sie sozial gerechtfertigt ist. Solche Gründe sind betriebliche Veränderungen wie eine Umstrukturierung oder Teilschließung des Unternehmens, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Ebenfalls zulässig sind Gründe, die im Verhalten oder der Person eines Minijobbers liegen, klassisches Beispiel wäre ein Diebstahl. Ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt oder liegt eine andere Rechtsunwirksamkeit vor, kann ein Minijobber binnen einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Welche Kündigungsfristen gibt es bei einem Minijob?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer, die auch für Minijobber gelten, werden im § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Sie beträgt vier Wochen, wobei die Kündigung entweder zur Monatsmitte oder zum Monatsende erfolgt. Beachten Sie dabei, dass es nicht nach der Monatslänge, sondern um vier Wochen, beziehungsweise 28 Tagen geht. Besteht Ihr Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, ist eine Kündigung nur noch zum Monatsende möglich. Danach steigert sich die Kündigungsfrist in Abhängigkeit der Beschäftigungsjahre:
bis zu zwei Jahre: vier Wochen
ab zwei Jahren: ein Monat
ab fünf Jahren: zwei Monate
ab acht Jahren: drei Monate
ab zehn Jahren: vier Monate
ab zwölf Jahren: fünf Monate
ab 15 Jahren: sechs Monate
20 Jahre und länger: sieben Monate
Haben Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist und möchten Ihren Minijob zum 30. April aufgeben, muss dem Arbeitgeber die Kündigung schriftlich bis zum 31. Januar vorliegen. Kündigen Sie zu spät, können Sie versuchen, Ihren Minijob durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag aufzugeben. Eventuell ist in Ihrem Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart sein. Arbeitgeber sind nicht an Kündigungsfristen gebunden. Hier gilt auch nach 20 Jahren Beschäftigung eine Frist von vier Wochen.
Einen Minijob fristlos kündigen
Minijob in der Probezeit kündigen
In vielen Minijobs wird eine Probezeit vereinbart. In manchen Verträgen entfällt diese jedoch. Grundsätzlich darf eine Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern. Während der Probezeit können Sie ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden – auch am letzten Tag. Bei betrieblich bedingten Kündigungen müssen laut Gesetz zunächst die Mitarbeiter in Probezeit entlassen werden.
Kündigungsfristen bei einem zeitlich begrenzten Minijob
Ist Ihr Minijob befristet, läuft Ihr Vertrag automatisch zum vereinbarten Termin aus und Sie müssen keine Kündigungsfrist beachten. Ist nicht etwas anderes im Arbeitsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber Sie auch nicht vorzeitig kündigen. Viele Arbeitgeber befristen Minijobs, um den gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen. Für diese Praxis ist allerdings ein Sachgrund erforderlich, zum Beispiel:
der Minijobber wünscht die Befristung
im Unternehmen wird eine Vertretung benötigt
die zusätzliche Arbeitskraft ist nur für einen begrenzten Zeitraum notwendig
es erfolgt eine Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung
Ohne Sachgrund darf ein Minijobber eingestellt werden, wenn er in den letzten drei Jahren nicht in dem Unternehmen beschäftigt war. Diese Arbeitsverhältnisse dürfen maximal auf zwei Jahre befristet werden und können in diesem Zeitraum dreimal verlängert werden. Eine Befristung muss schriftlich im Vertrag aufgenommen sein.
Minijobs ohne Vertrag kündigen
Kein Vertrag ist auch ein Vertrag. Sofern keine andere Vereinbarung bewiesen werden kann, gelten für Sie auch bei mündlichen Anstellungsverhältnissen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Regelungen für die Probezeit. Wie es sich bei längeren Kündigungsfristen bei einem Minijob in einem Privathaushalt verhält, ist noch nicht endgültig entschieden. Bislang haben die Gerichte hierzu sehr unterschiedlich geurteilt.
Den Minijob richtig kündigen
Ihren Minijob müssen Sie schriftlich in Papierform kündigen. Nicht fehlen dürfen folgende Angaben:
Ihr Name und Ihre Adresse
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Datum
Betreffzeile „Kündigung des Arbeitsvertrages
Anrede
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Zeitpunkt der fristgemäßen Kündigung
Unterschrift
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